Kosten

Erstberatung

Nach § 34 RVG darf die Gebühr für die erste Beratung von Verbrauchern maximal 226,10 € (190,00 € zzgl. MwSt) betragen.

Bei mir kostet die Erstberatung 160 € (134,45 € zzgl. MwSt). Nach dieser Erstberatung können meine Mandanten sich sicher sein, daß sie ehrlich über die Erfolgsaussichten ihrer Angelegenheit aufgeklärt worden sind; sollte der Rechtsstreit aussichtslos sein, haben sich die Mandanten weitere Anwalts- und Gerichtskosten und eine Enttäuschung erspart. Die Kosten der weitergehenden Verfahren sind unterschiedlich hoch; in der Erstberatung werden die Mandanten über die Höhe der zu erwartenden Kosten aufgeklärt.

Zahlungsmodalitäten

Um die Kostenlast meiner Mandanten angenehmer zu gestalten, komme ich ihnen mit der Möglichkeit der Ratenzahlung entgegen. Der einfachste Weg ist die monatliche Ratenzahlung per Dauerauftrag bis das Verfahren abgeschlossen ist.

 

~~~~ »Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst.« (Adelbert von Chamisso) ~~~~